Allgemeine Geschäftsbedingungen

Centra.Link GmbH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Centra.Link GmbH, Hennef (Sieg)


§ 1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen (im Folgenden „Kunde“) und uns, der Firma Centra.Link GmbH, Hennef (Sieg) ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, dass wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden wir dem Kunden schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitteilen. Widerspricht der Kunde der jeweiligen Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens werden wir den Kunden im Falle der Änderungen der Geschäftsbedingungen gesondert hinweisen.

Soweit bestimmte Lieferungen und Leistungen durch uns nur zu besonderen Bedingungen angeboten werden, gelten diese Bedingungen ergänzend zu diesen Bestimmungen. Soweit die besonderen Bedingungen im Widerspruch zu den Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen stehen, gehen die besonderen Bedingungen diesen Bestimmungen vor.


§ 2. Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Präsentation unserer Produkte und Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und uns kommt erst durch die von uns schriftlich bestätigte Bestellung des Kunden, durch beiderseitige Unterzeichnung eines Vertrages oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, insbesondere der Bereitstellung der notwendigen Netzinfrastrukturen durch die Betreiber. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden Sie über die Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informieren. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.


§ 3. Leistungen und Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung aus unseren Angeboten und den Leistungsbeschreibungen unserer Produkte, die unter [email protected] angefordert werden können.

Beinhalten unsere Leistungen auch die Lieferung von Hard- und Software, so sind wir grundsätzlich nicht zur Installation und Konfiguration, zur Beratung des Kunden oder dessen Einarbeitung verpflichtet. Sofern eine Schulung und/oder die Erstellung eines Pflichtenheftes nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde, sind wir hierzu nicht verpflichtet.

Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

Wir schulden die Erbringung unserer Leistungen am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Routerausgang an dem von uns genutzten Rechnungszentrum.

Wir gewährleisten in unserem Verantwortungsbereich am Übergabepunkt die Verfügbarbarkeit unserer Leistungen wie folgt:

– im Monatsmittel zu 97,5 % bei einer Gesamtleistungszeit von 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche

Das angegebene Monatsmittel reduziert sich um die Zeiten notwendiger Wartungsarbeiten an unseren Systemen. Übersteigen unsere Wartungszeiten eine Dauer von 2 Stunden im Monat, werden wir den Kunden hierrüber in der Regel 3 Tage vor den Wartungsarbeiten in Kenntnis setzen. Nach Möglichkeit werden wir die Wartungsarbeiten außerhalb der üblichen Kernarbeitszeit eines Unternehmens erbringen.

Wir sind berechtigt, zur Sicherstellung unserer Leistungen sowie der vereinbarten Verfügbarkeit Änderungen an den von uns eingesetzten technischem System vorzunehmen. Gleiches gilt wegen der Anpassung an veränderte technische Standards oder rechtliche Rahmenbedingungen.

Wir sind berechtigt, unsere Leistungen vorübergehend zu beschränken oder die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder aus sonstigen Sicherheitsgründen notwendig ist. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich unterrichten.

Überlassen wir dem Kunden zur Nutzung unserer Leistungen Hard- und Software (z.B. Router oder sonstige Endgeräte) verbleiben diese in unserem Eigentum. Treten während der Vertragslaufzeit an der dem Kunden überlassenen Hard- und Software Mängel auf, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den Mangel durch Reparatur oder Austausch der Hard- und Software zu beheben. Ein Anspruch des Kunden auf Lieferung eines fabrikneuen Gerätes besteht nicht.


§ 4. Preise

Unsere Leistungen sind stets entgeltpflichtig.

Unsere Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zusatzleistungen, die nicht Vertragsbestandteil sind, richten sich mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen nach unserer jeweils gültigen Preis- und Konditionenliste zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die jeweils gültige Preis- und Konditionenliste kann unter [email protected] jederzeit angefordert werden.

Der Kunde willigt in den elektronischen Rechnungsversand ein.

Der Kunde erteilt uns zum Einzug der fälligen Entgelte durch gesonderte Erklärung ein SEPA-Firmenlastschriftmandat.

Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel zu akzeptieren.

Nutzt der Kunde die von uns bereit gestellten Leistungen nicht für eine feste Laufzeit, sind wir berechtigt, die Preise für die Nutzung unserer Leistungen während der Laufzeit mit einer Vorankündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsanfang anzuheben. Hierüber informieren wir den Kunden in Textform. Beträgt die Preissteigerung mehr als 5 % pro Jahr, hat der Kunde das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der Textform mit einer Frist von 2 Wochen zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zu kündigen. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung entfällt, soweit die Preiserhöhung nicht durch uns zu vertreten ist (z. B. Kostenanpassungen durch die Bundesnetzagentur).


§ 5. Verzug und Zurückbehaltungsrecht

Hat der Kunde ein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt und weist das Bankinstitut die Lastschrift zurück, gerät der Kunde hierdurch in Verzug. Hat der Kunde kein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt, gerät der Kunde in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungszugang unserem Konto gutgeschrieben wird. Hat der Kunde kein SEPA-Firmenlastschriftmandat erteilt, erheben wir für die Zahlungsabwicklung eine Buchhaltungspauschale von 1,75 € pro Rechnungsstellung. Der Betrag wird in der jeweiligen Rechnung besonders ausgewiesen.

Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.

Uns steht ein Zurückbehaltungsrecht an unseren Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden zu, sobald sich der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Höhe von mindestens 2 Monatsentgelten in Verzug befindet. In diesem Fall sind wir überdies berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Wir sind berechtigt, unsere Leistungen nur gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung oder gegen Vorkasse zu erbringen, wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen oder zumindest die Vermutung nahelegen, dass die geschuldeten Entgelte nicht sicher erbracht werden können.


§ 6. Laufzeit, Kündigung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses

Wenn der zwischen dem Kunden und uns abgeschlossene Vertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, beträgt die Vertragslaufzeit standardmäßig 12 Monate ab Vertragsschluss. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

Wir haben das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn:

Der Kunde wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt und vor der Kündigung eine schriftliche Abmahnung erhält, um die Pflichtverletzung zu beheben.
Der Kunde unsere erbrachten Leistungen für rechtswidrige oder vertragswidrige Zwecke missbraucht.
In den oben genannten Fällen können wir nach unserer Wahl Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 60 % der bis zum nächsten Beendigungszeitpunkt fälligen Zahlungen des Kunden verlangen. Bei verbrauchsabhängigen Gebühren können wir zur Schadensberechnung den Durchschnittswert der letzten 12 Monate vor der fristlosen Kündigung heranziehen. Die genaue Schadenshöhe kann höher oder niedriger sein, sofern wir einen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind wir verpflichtet, dem Kunden oder einem von ihm benannten Dritten die vom Kunden in unseren Systemen gespeicherten Daten auf einem handelsüblichen Datenträger in einem üblichen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

Auf Anfrage des Kunden werden wir für einen Zeitraum von 4 Wochen nach der rechtlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit einem vom Kunden bestimmten Dritten in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Kunden zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit beschränkt sich auf:

Die Übertragung der Anwendungsdaten des Kunden über Datenfernübertragung.
Die Schulung der Mitarbeiter des Dritten in Bezug auf die bisher vom Kunden genutzte technische Infrastruktur.
Diese Zusammenarbeit wird auf der Grundlage unserer aktuellen Preis- und Konditionenliste gesondert vergütet.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Hardware, Software und andere Vertragsgegenstände, die ihm nicht gehören, an uns zurückzugeben. Die Kosten für die Rückgabe am Sitz unseres Unternehmens trägt der Kunde.

Bei Kündigungen und der damit verbundenen Abschaltung von Dienstleistungen (z. B. Internetverbindungen, Rechenzentrumsdienste, VoIP-Produkte usw.) ist zu beachten, dass das Installations- oder Aktivierungsdatum der Vorlieferanten des Centra.Link den Zeitpunkt der Abschaltung und die Vertragslaufzeit beeinflussen kann.


§ 7. Ansprüche des Kunden bei Nichterfüllung, verspäteter Leistung oder Leistungsminderung

Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn wir aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die vereinbarte Leistung nicht erbringen können. Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich Streiks, Sabotageakte, der Entzug oder die Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Stromausfälle, Ausfälle von Kommunikationsnetzen und Knotenpunkten anderer Betreiber oder Unterauftragnehmer sowie unzureichende Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet. In diesen Fällen hat der Kunde die gesetzlichen Rechte gemäß den §§ 280, 283 – 285, 311a und 326 BGB.

Wenn wir unsere Leistungen nicht in Übereinstimmung mit der in § 3 dieser Bedingungen vereinbarten Verfügbarkeit erbringen können, erhält der Kunde Ausgleichszahlungen gemäß den folgenden Bestimmungen:

Wenn die Verfügbarkeit unserer Leistungen für den betreffenden Monat zwischen 97,5% und 96,0% liegt, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 10% auf den monatlichen Grundpreis.
Wenn die Verfügbarkeit zwischen 96,0% und 94,5% liegt, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 50% auf den monatlichen Grundpreis.
Wenn die Verfügbarkeit unter 94,5% liegt, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 100% auf den monatlichen Grundpreis.
Ansonsten ist unsere Haftung aufgrund von Nichterfüllung, verspäteter Leistung oder Leistungsminderung ausgeschlossen.


§ 8. Hotline

Wir stellen dem Kunden zur Unterstützung bei technischen Fragen eine Hotline zur Verfügung, die unter [email protected] oder +49 (2242) 9487-000 erreichbar ist. Die Hotline ist von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr verfügbar.

Die Hotline dient der Unterstützung des Kunden bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Leistungen, insbesondere bei der Meldung von Störungen. Die Bearbeitung von Störungsmeldungen und Serviceanfragen erfordert eine klare und nachvollziehbare Dokumentation der Fehler oder Probleme. Zur Fehlerbehebung muss der Kunde angemessene Software und andere Hilfsmittel einsetzen.

Kundenanfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Wir übernehmen keine Garantie für die ständige Erreichbarkeit der Hotline.


§ 9. Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde wird unsere Produkte und Leistungen nicht rechtswidrig oder missbräuchlich nutzen.

Der Kunde ist verpflichtet, uns bei der Erbringung unserer Leistungen in angemessenem Umfang und auf seine Kosten zu unterstützen. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung von Informationen und Unterlagen, den Zugang zu seinen Räumlichkeiten, soweit dies für die Vor-Ort-Erbringung von Leistungen erforderlich ist, sowie die Schaffung der technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung (z. B. Stromversorgung, dauerhafte Internetverbindung).

Bei Vertragsabschluss muss der Kunde einen Ansprechpartner benennen, der alle Serviceanfragen klären kann und detaillierte Informationen über die vom Kunden verwendete Hardware und Software bereitstellen kann. Sofern keine dringenden Gründe vorliegen, müssen alle Serviceanfragen über diesen benannten Ansprechpartner erfolgen. Ändert sich der Ansprechpartner auf Seiten des Kunden, muss der Kunde uns unverzüglich in schriftlicher Form benachrichtigen und den neuen Ansprechpartner mitteilen.

Der Kunde muss die ihm zugewiesenen Nutzungs- und Zugangsberechtigungen einschließlich Identifikations- und Authentifizierungsinformationen geheim halten und ausreichend vor dem Zugriff Dritter schützen. Der Kunde muss uns unverzüglich benachrichtigen, wenn er den Verdacht hat, dass unberechtigte Dritte Zugriff auf diese Berechtigungen erlangt haben.

Der Kunde darf nicht:

In unsere Softwareprodukte oder die von uns bereitgestellte technische Infrastruktur eingreifen oder solche Eingriffe durch Dritte fördern oder veranlassen.
Elektronische Nachrichten nur in einem gesetzlich zulässigen Umfang versenden, insbesondere die Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Telemediengesetzes (TMG) beachten.
Die Mitarbeiter, die berechtigt sind, die jeweiligen Bestimmungen aus den jeweiligen Verträgen und diesen Geschäftsbedingungen einhalten.
Informationen oder Daten übertragen, an denen Dritte Urheberrechte oder andere Schutzrechte besitzen, an unsere Server.
Wenn er Anwendungsdaten mit Hilfe einer unserer Anwendungen erstellt, diese regelmäßig sichern, um im Falle eines Verlusts die Wiederherstellung der Daten jederzeit zu ermöglichen.
Seine Anwendungsdaten auf unseren Servern regelmäßig auf seine eigenen Systeme kopieren und dort in einer Weise sichern, dass die Wiederherstellung der Daten jederzeit möglich ist.
Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Produkte auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und solche Mängel unverzüglich nach Erhalt schriftlich zu melden. Die gleiche Mitteilungspflicht gilt für den Kunden bei auftretenden Leistungsstörungen, einschließlich Nichterfüllung, verspäteter Leistung und Leistungsminderung sowie Störungen und Schäden an den gelieferten Vertragsgegenständen. Wenn der Kunde die rechtzeitige Benachrichtigung aus Gründen unterlässt, die ihm zuzurechnen sind, und dadurch eine Mängelbeseitigung nicht oder nur verzögert möglich ist, hat der Kunde kein Recht, die Gebühren ganz oder teilweise zu mindern, Schadenersatz für den durch den Mangel entstandenen Schaden zu verlangen oder den Vertrag aufgrund des Mangels außerordentlich zu kündigen.


§ 10. Folgen der Verletzung der Obliegenheiten

Wenn der Kunde schuldhaft seine Pflicht zur ordnungsgemäßen und sicheren Nutzung unserer bereitgestellten Leistungen verletzt, sind wir berechtigt, den Kunden – im Falle dringender Umstände auch ohne vorherige Benachrichtigung – vom Zugang zu unseren Leistungen und der Nutzung unserer Anwendungen auszuschließen, sofern die Pflichtverletzung durch diese Maßnahme nachweislich behoben werden kann. Falls der Kunde trotz vorheriger Abmahnung hartnäckig und wiederholt die Pflicht zur ordnungsgemäßen und sicheren Nutzung verletzt, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

Wenn der Kunde schuldhaft seine Pflicht zur Übermittlung von rechtswidrigen oder urheberrechtlich oder anderweitig geschützten Daten und Werken über unsere Datennetze oder an unsere Server verletzt, sind wir berechtigt, diese Daten und Werke zu löschen.

Falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig oder unvollständig nachkommt und uns dadurch zusätzlicher Aufwand entsteht, kann dieser Aufwand gemäß unserer aktuellen Preis- und Konditionenliste dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten sind wir berechtigt, unsere Leistungen nicht zu erbringen.

Wenn der Kunde schuldhaft seine Pflicht zur Geheimhaltung der ihm zugewiesenen Nutzungs- und Zugangsberechtigungen einschließlich Identifikations- und Authentifizierungsinformationen verletzt oder unberechtigten Dritten die Nutzung unserer Leistungen gestattet, verwirkt er eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des 12-fachen der zuletzt gezahlten monatlichen Gebühr. Wir behalten uns das Recht vor, weiteren Schadenersatz geltend zu machen. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den Schadenersatz angerechnet.


§ 11. Obliegenheiten der Centra.Link und Rechte des Kunden bei Verletzung der Obliegenheiten

Wir sind verpflichtet, die für die Leistungserbringung notwendige Hardware und sonstige Vertragsgegenstände, die dem Kunden überlassen sind, während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses in einem vertragsgemäßen Zustand zu halten. Hierzu führen wir, soweit erforderlich, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durch.

Mängel an der für die Leistungserbringung notwendigen Hardware und sonstigen Vertragsgegenständen, die dem Kunden überlassen sind, werden von uns in einem angemessenen Zeitraum kostenfrei behoben. Wir sind hierzu berechtigt, fehlerbehaftete Hardware und sonstige fehlerbehaftete Vertragsgegenstände beim Kunden auszutauschen.

Eine Kündigung des Kunden aufgrund der Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, nachdem uns ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen ist jedoch erst auszugehen:

wenn uns ausreichend Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache eingeräumt wurde, ohne dass der vertraglich vereinbarte Erfolg erzielt wurde,
wenn die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache unmöglich ist,
wenn sie von uns verweigert oder unzumutbar verzögert wird,
wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder
wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
Die Rechte des Kunden bezüglich Mängeln sind ausgeschlossen, sobald der Kunde ohne unsere Zustimmung Änderungen an der für die Leistungserbringung notwendigen Hardware oder anderen Vertragsgegenständen vornimmt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderungen keine für uns unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden bezüglich Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde gemäß § 536a BGB berechtigt ist, Änderungen und Reparaturen selbst oder durch Dritte fachgerecht durchzuführen und die Arbeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.

Wenn ein Dritter Ansprüche wegen der Bereitstellung und/oder Inanspruchnahme der von uns angebotenen Leistungen geltend macht, informieren wir den Kunden unverzüglich. Werden die Ansprüche des Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht, stellen wir den Kunden auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, soweit wir durch eine schuldhafte Verletzung unserer Pflichten aus dem Vertragsverhältnis die Ansprüche begründet haben.

Wir haften nicht für die Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, soweit diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde uns auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.


§ 12. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haften wir für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und nur bis zu einer Höhe von EUR 100.000,- je Schadensereignis für die Gesamtheit der Kunden, bei einer Haftungsgrenze von EUR 20.000,- für jeden einzelnen Kunden. Wenn die Summe der Einzelschäden die Gesamthaftungssumme übersteigt, erfolgt eine proportionale Anpassung der Einzelschäden, um die Gesamthaftungssumme nicht zu überschreiten. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB) schließen wir aus.

Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle von Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


§ 13. Vertraulichkeit / Datenschutz

Die Parteien beachten die Einhaltung des Datenschutzes gemäß den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Bedarf werden die Vertragspartner eine ergänzende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung im Auftrag gemäß § 62 BDSG abschließen.

Zur Sicherstellung der Geheimhaltung können die Parteien eine ergänzende Vereinbarung zur Vertraulichkeit treffen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung verpflichten sich die Parteien in jedem Fall, wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen vertraulich zu behandeln. Hardware, Software, Modelle und Unterlagen (z. B. Berichte, Zeichnungen und Skizzen), die von den Vertragspartnern gegenseitig zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Die Parteien sind verpflichtet, die zur Erfüllung der Leistungspflichten aus diesem Vertrag und den Einzelverträgen überlassenen Unterlagen im jeweiligen gegenseitigen Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind bei Vertragsende herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Wir werden gegebenenfalls beauftragte Subunternehmer in gleicher Weise zur Geheimhaltung und zum Datenschutz verpflichten.


§ 14. Schriftformerfordernis, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Alle vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Änderungen der schriftlichen Vereinbarungen.

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des übrigen Vertrags. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke.

Wenn der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder im Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand Hennef (Sieg).

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.